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27. Januar 2020

VDS Stellungnahme - Vorlagen

Selbstverständlich möchten wir euch in unserer Arbeit immer teilhaben lassen! Daher haben wir hier das Schreiben eingestellt, dass am 27. Januar als Reaktion auf die neuen Vorlagen in Soda von uns an die leitende Abteilung verschickt wurde.

Über die Antwort werden wir euch informieren sobald wir diese erhalten haben!

 

Sehr geehrter Herr Teetzmann,

sehr geehrte Frau Harms, sehr geehrter Herr Schlömer,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

der VDS verfolgt sehr aufmerksam die Diskussion um die Gestaltung neuer Vorlagen und die Umsetzung der Standards der 5. Auflage von 2017.

Zunächst haben wir mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass die Vorlagen von Januar 2020 ohne Beteiligung des Personalrats an die Kollegenschaft versandt wurden.

Es ist für uns fraglich, ob lediglich wegen der ausgesprochenen „Empfehlung“ (die sicher nur zum Teil als solche zu verstehen ist) die Mitbestimmung einfach außer Acht gelassen werden kann.

Außerdem ist uns aufgefallen, dass die Inhalte der empfohlenen Vorlagen weit über die Standards hinausgehen. Es wurde z. B. damals im „Rückmeldesystem“ bei der Bearbeitung der Standards entschieden, dass die Unterscheidung zwischen stabil-dynamischen, dynamischen und statischen Faktoren nicht mehr vorgenommen werden muss. Deshalb sind sie auch nicht im Handbuch aufgeführt und verlangt. Lediglich im Anhang findet sich eine Erklärung zu diesen Faktoren.

Auch fachlich können wir die Einführung der Vorlagen nicht unterstützen:

Eine spiegelstrichartige Dokumentation der in der Zusammenarbeit mit Klientinnen und Klienten gewonnenen Informationen und Erkenntnisse ist nicht geeignet, der Leserin oder dem Leser ein umfassendes Bild zu liefern, sei es im Vertretungsfall oder aus Anlass einer Geschäftsprüfung. Die Les- und Erfassbarkeit tabellarisch aufgeführter Informationen ist unserer Auffassung nach sehr viel weniger gegeben als die von Vermerken und Berichten, also in Fließtexten verfasster Dokumentation. Es dürfte kaum möglich sein, in tabellarischer Form zum Ausdruck zu bringen, was in Vermerken häufig als „Subtext“ herauszulesen und für ein möglichst gutes Fallverständnis sehr wertvoll ist. Sehr kritisch sehen wir auch die mit der Verwendung der Vorlagen zwangsläufig einhergehende identische Mehrfachdokumentation, welche die ohnehin knapp bemessene Zeit für die persönliche Arbeit mit Klientinnen und Klienten weiter verringert.

Wir haben deshalb erhebliche Zweifel daran, dass die Verwendung von Vorlagen und zu befüllender Tabellen für die Arbeit der Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter nützlich ist. Wir haben eher den begründeten Verdacht, dass Vorlagen für Eingangsphase und Interventionsplanung mindestens zu einem ganz erheblichen Teil von den Fachkräften nicht als hilfreich, sondern als belastend und überflüssig angesehen werden.

Deshalb empfehlen wir, die in dem begleitenden Anschreiben von Frau Harms ausgesprochene Empfehlung auch tatsächlich als eine solche zu verstehen. Die Falldokumentation sollte vor allem so erfolgen, dass sie unsere Arbeit unterstützt, die Arbeit mit den Klientinnen und Klienten nicht einschränkt und zu guten Arbeitsergebnissen führt.

Wir würden uns freuen, wenn die leitende Abteilung die Empfehlung zurücknimmt und das Gespräch mit den Berufsverbänden, dem Personalrat und dem Gremium der Qualitätsbeauftragten sucht, um in gemeinsamer Abstimmung Arbeitsmittel zu entwickeln, die unsere Arbeit tatsächlich unterstützen.

Der VDS-Vorstand

Lena Bulla-Förstel, Sonja Bendhacke, Tanja Bauschke, Nicole Hermes

Ruth Schlosser, Hartmut Weber, Jens Wilke und Kevin Löffler