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09. November 2021

VDS und AG Justiz im Gespräch mit dem Arbeitskreis Recht und Verfassung der SPD-Landtagsfraktion

VDS und AG Justiz im Gespräch mit dem Arbeitskreis Recht und Verfassung der SPD-Landtagsfraktion

Nach allzu langer Pause konnte der Zusammenschluss der Berufsverbände in der niedersächsischen Justiz, die AG Justiz, nun endlich wieder im persönlichen Kontakt mit der Politik sprechen.
Am 12. Oktober 2021 wurde die AG empfangen vom Arbeitskreis Recht und Verfassung der SPD-Landtagsfraktion im Sitzungssaal im Landtagsgebäude in Hannover.
Üblicherweise werden zur Vorbereitung solcher Gespräche die Themen angemeldet, für uns waren dies:
  „Der Proband im Mittelpunkt – Standards der Bewährungshilfe auf dem Prüfstand“ und
   „Qualitätszirkel stärken – Qualitätsentwicklung wieder ermöglichen“.


Der VDS sollte an 6. Stelle der Verbände sein Anliegen vortragen, allerdings waren zu diesem Zeitpunkt schon mehr als die angesetzten 2 Stunden verstrichen. So habe ich mich kurzfristig entschieden, unsere Themen nur ganz kurz zu skizzieren, wohl wissend, dass der Sprecher des SPD-Arbeitskreises, Ulf Prange, in Oldenburg beheimatet ist und daher gute Chancen bestehen sollten, dort – mit weit mehr Zeit – die Positionen des VDS zu erläutern.

Es kam wie erhofft und so konnte ich zusammen mit Ruth Schlosser am 28. Oktober 2021 ein langes Gespräch mit dem MdL Ulf Prange in dessen Wahlkreisbüro in Oldenburg führen.
Wir haben versucht herauszustellen, dass wir nach nun bald 5 Jahren des Arbeitens mit den gegenwärtigen Standards diese gerne einer kritischen Überprüfung unterziehen würden. Dies verbunden mit dem fachlichen Blick über den Rand des Tellers, gefüllt mit der Risikoorientierungssuppe, hinaus auf neuere und ggf. ergänzende Ansätze der Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen. Idealerweise könnten die bestehenden Strukturen der Qualitätszirkel dafür das geeignete Format darstellen, sofern sie ermächtigt würden, Qualitätsentwicklung im Wortsinne zu betreiben.
Ulf Prange, von Haus aus Rechtsanwalt, konnte unsere Erläuterungen gut nachvollziehen, auch wenn sein anwaltlicher Schwerpunkt nicht im Strafrecht liegt. So hat er – nach vielen Nachfragen seinerseits und Ergänzungen unsererseits – schließlich zugesagt, in einem ersten Schritt die Justizministerin zu fragen, ob es unseren Themen entsprechende Überlegungen im Ministerium gibt.

Nun hoffen wir, möglichst bald eine Rückmeldung dazu zu bekommen, um unsere weiteren Schritte planen zu können.

Wir halten euch auf dem Laufenden!