Namenswahl
Zur Ergänzung der Einladung gab es dann noch diese Mail am 02.05.2018
Liebe VDS-Mitglieder,
anbei sende ich die korrigierte Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung. Sonderurlaubsfähigkeit ist auch für Verwaltungsmitarbeiterinnen gegeben. Evtl. solltet ihr den Antrag auf Sonderurlaub mit der Korrektur ergänzen.
Der Vorstand des VDS möchte den Namen und die Satzung unseres Verbandes gerne ändern. Wir sind uns einig, dass die Abkürzung VDS unbedingt erhalten bleiben muss, denn damit sind wir in der Politik und im Gewerkschaftsbereich bekannt. Unser derzeitiger Name und unsere Satzung zeigen nicht gänzlich und zeitgemäß, wer wir sind und wofür wir uns einsetzen. Die Zeiten, Themen und Zusammensetzungen unseres Verbandes haben sich geändert. Mit einem neuen Namen, der beide Berufsbereiche (Sozialarbeit und Verwaltungstätigkeit) einschließt und geschlechtsneutral ist, möchten wir unser beamtengrau durch ein freundliches mausgrau auffrischen. Wir würden uns wünschen, dass wir damit auch neue Mitglieder ansprechen, denn nur ein großer Verband kann auch starken Einfluss nehmen und auch wir müssen uns verjüngen.
Etwaige Satzungsänderungen sind nur mit Zustimmung der Mitglieder möglich. Sie werden von uns erarbeitet und sollen in der nächsten Mitgliederversammlung 2019 verabschiedet werden. Dazu müssen sie von einem Drittel der Mitglieder unterstützt und von 2/3 der anwesenden Mitglieder der MV beschlossen werden. Anschließend werden sie gemeinsam mit dem Ergebnis der Vorstandswahl im nächsten Jahr ins Vereinsregister eingetragen.
Als ersten Schritt gilt es hinsichtlich des Namens eine Entscheidung zwischen zwei Vorschlägen zu treffen. Wie soll der VDS heißen??? Hierzu möchten wir euch auf der Mitgliederversammlung am 24.05.18 abstimmen lassen. Damit ihr Zeit für die Entscheidung habt, schicken wir euch unsere beiden Vorschläge.
Aktuell heißen wir: VDS Verband der Sozialarbeiter
in der Niedersächsischen Strafrechtspflege e. V.
Fachverband im NBB
Vorschlag 1: VDS Verband der Sozialen Dienste
in der Niedersächsischen Strafrechtspflege e. V.
Fachverband im NBB
Die Bezeichnung Soziale Dienste der Justiz ist bundesweit die gängige Praxis und schließt beide Berufsgruppen ein. Er könnte als modern bezeichnet werden.
Vorschlag 2: VDS Verband der Sozialen Arbeit
in der Niedersächsischen Strafrechtspflege e. V.
Fachverband im NBB
Dieser Name macht deutlich, welchen Schwerpunkt unser Verband und unsere Arbeit hat. Er würde unser Wurzeln stärken.
Die Satzungsänderung wird auf der MV unter Punkt 10 Verschiedenes thematisiert.
Viel Spaß beim Diskutieren und Abstimmen!
Mit kollegialen Grüßen
Der VDS-Vorstand