04 Apr2019
Liebe VDS-Mitglieder,
zunächst möchte ich euch bitten, den 22.05.19 für unsere nächste Mitgliederversammlung vorzumerken. Sie wird wieder in der Jugendwerksiedlung in Hannover stattfinden.
Darüber hinaus erhaltet Ihr den Vorschlag für eine Satzungsänderung des VDS. Die Änderung ist notwendig geworden, um den – auf unserer letzten Mitgliederversammlung beschlossenen - neuen Namen „Verband der sozialen Dienste in der niedersächsischen Strafrechtspflege e.V.“ aufzunehmen. Auch ist die Satzung zeitgemäß und gendergerecht sowie für Sozialarbeiter*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen gleichermaßen formuliert und wir haben auf einige Erfahrungen reagiert, die wir in der Vergangenheit mit der Satzung gemacht haben.
In dieser Legislaturperiode sind Mitglieder des Vorstandes längerfristig ausgefallen, wodurch die Arbeit für die verbliebenen Mitglieder entsprechend mehr geworden ist. Es soll deshalb die Möglichkeit geben, dass in Zukunft zwei Vorsitzende benannt werden und Ersatzmitglieder in den Vorstand nachrücken können, damit die Arbeit gleichermaßen verteilt bleibt. Außerdem wurde die Möglichkeit geschaffen, Sonderbeauftragte oder Delegierte zu benennen, um spezielle Aufgaben an diese übertragen zu können.
Die einzelnen Veränderungen wurden in dem Entwurf (den alle per Mail erhalten haben) rot markiert.
Entsprechend § 15 Abs. 3 der Satzung des VDS muss der Änderungsvorschlag von mindestens einem Drittel aller Mitglieder des VDS unterstützt werden. Wir bitten euch deshalb darum, kurz per E-Mail an dirk.blume@vds-niedersachsen.info mitzuteilen, wenn ihr den Änderungsvorschlag so unterstützt, wie er euch übersandt wurde. Bitte meldet euch bis zum 12.04.2019 zurück, ob ihr mit der Satzungsänderung einverstanden seid.
Auf der Mitgliederversammlung am 22.05.2019 werden wir über die Änderung abstimmen. Die Änderung kann dann nur mit Dreiviertel der Stimmen aller anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Für euer Mitdenken und eure Rückmeldung danken wir im Voraus.
Viele Grüße
Euer VDS-Vorstand
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